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Abschlussverordnung
mündlichen Prüfung oder nach Zeugnisausgabe bei der Schule schriftlich zu beantragen. Der bereits erworbene Hauptschulabschluss bleibt von der Wiederholung unberührt. Wer den Realschulabschluss erworben hat, kann den 10. Schuljahrgang zum Zwecke der Notenverbesserung nicht wiederholen....
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/gesetze/abschlussvo-und-termine/#part1534

 



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