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Abschlussverordnung
der Stundentafel für die jeweiligen Prüfungsfächer angegebene Stundenzahl. Schuldhafte Nichtteilnahme Prüflinge, die ohne wichtigen Grund an einer Prüfung nicht teilnehmen, erhalten für die schuldhaft versäumte Leistung die Note „ungenügend“ (Note 6). ...

