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Abschlussverordnung
ist durch die Erziehungsberechtigten innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Mitteilung über die Nichtzulassung zur schriftlichen oder mündlichen Prüfung oder nach Zeugnisausgabe bei der Schule schriftlich zu beantragen. Der bereits erworbene Hauptschulabschluss bleibt von der...

