Suche


 1 Ergebnisse

Abschlussverordnung
Kernfach (Ma, Deu oder Eng) und einmal höchstens die Note 5 in den anderen Fächern bei Anwendung des Notenausgleichs (5 durch 3; Kernfach durch Kernfach) (3) höchstens zweimal Note 5 in sonstigen versetzungsrelevanten Fächern (außer Ma, Deu, Eng) bei Anwendung des Notenausgleichs...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/gesetze/abschlussvo-und-termine/#part1534

 



Datenschutzerklärung