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Abschlussverordnung
Wiederholung unberührt. Wer den Realschulabschluss erworben hat, kann den 10. Schuljahrgang zum Zwecke der Notenverbesserung nicht wiederholen. Einsichtnahme in die Prüfungs- arbeiten Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt, innerhalb eines Jahres nach Abschluss...

