Suche


 1 Ergebnisse

Abschlussverordnung
Wiederholung unberührt. Wer den Realschulabschluss erworben hat, kann den 10. Schuljahrgang zum Zwecke der Notenverbesserung nicht wiederholen. Einsichtnahme in die Prüfungs- arbeiten Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt, innerhalb eines Jahres nach Abschluss...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/gesetze/abschlussvo-und-termine/#part1534

 



Datenschutzerklärung