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Abschlussverordnung
einem naturwissenschaftlichen Fach (Biologie, Chemie, Physik) und b) in einem Fach aus den übrigen Pflichtfächern mit Ausnahme des Faches Sport. (2) Alle Prüflinge können auf eigenen Wunsch zusätzlich an bis zu zwei weiteren mündlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik...

