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Abschlussverordnung
Die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden vom Kultusministerium vorgelegt. Die mündlichen Prüfungsaufgaben werden durch die verantwortlichen Lehrkräfte nach den geltenden Bestimmungen erstellt. Unterricht An den Tagen der schriftlichen Prüfung findet für...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/gesetze/abschlussvo-und-termine/#part1534

 



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