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Abschlussverordnung
Termin verbindlich mit, haben die Pflicht, am Konsultationsunterricht in den von ihnen gewählten Prüfungsfächern teilzunehmen und können dabei zu den Prüfungs-schwerpunkten Fragen stellen, erscheinen pünktlich zu den Prüfungsterminen (15 min vorher), nehmen an den Prüfungen...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/gesetze/abschlussvo-und-termine/#part1534

 



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