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Abschlussverordnung
Jahresnote, die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfungen sowie die Gesamtnote eines jeden Prüfungsfaches sind in ganzen Noten auszudrücken. (2) Die Gesamtnote eines schriftlichen oder mündlichen Prüfungsfaches wird aus dem Durchschnitt von Jahresnote und Prüfungsnote...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/gesetze/abschlussvo-und-termine/#part1534

 



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