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Abschlussverordnung
oder von Teilen einer Prüfung ist möglich, wenn aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen von der Prüfungskommission anerkannten Gründen eine Teilnahme an der Prüfung oder einem Teil der Prüfung nicht möglich war. Bildung der Gesamtnoten (1) Die Jahresnote, die...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/gesetze/abschlussvo-und-termine/#part1534

 



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