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Abschlussverordnung
teilzunehmen und können dabei zu den Prüfungs-schwerpunkten Fragen stellen, erscheinen pünktlich zu den Prüfungsterminen (15 min vorher), nehmen an den Prüfungen in angemessener Kleidung teil. Täuschungs- verhalten Versucht ein Prüfling das Ergebnis der Prüfung...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/gesetze/abschlussvo-und-termine/#part1534

 



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