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Versetzungsverordnung (VersetzungsVO) vom 17. Dez. 2009
Leistungsfeststellung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden oder den HS-Abschluss zu erlangen, wenn die Verbesserung einer mangelhaften oder ungenügenden Leistung in einem einzigen Fach genügt, um die Versetzungsbedingungen zu erfüllen. (10) Zusätzliche Leistungsfeststellung...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/gesetze/versetzungsvo/#part1133

 



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