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Abschlussverordnung
Aufgaben dauern in der Regel 20 Minuten und sollen die Dauer von 25 Minuten nicht überschreiten. Die Vorbereitungszeit für die mündlichen Prüfungen beträgt 15, bei experimentellen Aufgaben in der Regel 20 Minuten. Sonstige Festlegungen Zulassung zur Prüfung ...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/gesetze/abschlussvo-und-termine/#part1534

 



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