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Abschlussverordnung
dem Widerspruch nicht abgeholfen, ist er an die Schulbehörde zur Entscheidung weiterzuleiten. (4) Widerspruchsführende haben Anspruch auf rechtliches Gehör. ...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/gesetze/abschlussvo-und-termine/#part1534

 



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