Abschlussverordnung dem Widerspruch nicht abgeholfen, ist er an die Schulbehörde zur Entscheidung weiterzuleiten.
(4) Widerspruchsführende haben Anspruch auf rechtliches Gehör.
... http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/gesetze/abschlussvo-und-termine/#part1534