Hinweise zum Sportunterricht an der Sekundarschule Zörbig
1. Sportsachen sowie Sehhilfen und Regeln zum Sportunterricht
Der Sportunterricht ist in sportbezogener Kleidung zu absolvieren. Sportschuhe müssen sauber und schmutzfrei zu jeder Sportstunde sein. Eine Sportjacke sollte mitgegeben werden, um auch im Freien Sportunterricht zu gewährleisten.
Wir weisen aus Sicherheits- und Versicherungsgründen darauf hin, dass Brillenträger eine Sportbrille oder Kontaktlinsen im Sportunterricht tragen sollten. Im Falle einer Beschädigung übernehmen wir als Schule keinerlei Haftung für Seehilfen jeglicher Art. Diese müssen durch die Erziehungsberechtigten über die private Haftpflicht (ggf. Brillenversicherung) abgesichert werden.
a. Wer ohne Sportsachen erscheint kann am Unterricht nicht teilnehmen
Sollten in der Stunde Leistungskontrollen durchgeführt werden, muss die Note 6 wegen fehlender Bereitschaft erteilt werden. Schüler bekommen für diese Stunde eine zusätzliche schriftliche Aufgabe, die auch zur Bewertung herangezogen werden kann. Es besteht die Möglichkeit bei einmaligem Vergessen der Sportbekleidung, Sportsachen aus einer schulinternen Kleidungsbox auszuleihen, um am Sportunterricht teilnehmen zu können.
b. Vorgehensweise bei „Sportsachenvergesser:“
• 1 x vergessen = generell Eintrag im HA Heft (Stundenprotokoll oder Hilfe im Unterricht)
• ab dem 2x vergessen = Eintrag im HA Heft und Wiederholungsstunde
2. Handy, Smartphones sowie andere Multimediageräte
Alle Mobiltelefone, Smartphones oder Multimediageräte (auch Musikboxen) sind mit Betreten der Sporthalle ausgeschaltet in der Schultasche zu lassen und in der Kabine aufzubewahren. Bei Zuwiderhandlung wird es auf Anweisung der Lehrkraft eingezogen und dem Schulleiter übergeben.
3. Sportbefreiungen
Anträge auf Befreiung vom Sportunterricht sind schriftlich zu stellen und vor dem Unterricht abzugeben. Eltern können eine Woche beantragen. Bei längerer Dauer ist ein ärztliches Attest notwendig.
Mädchen mit Regelbeschwerden müssen nicht zwangsläufig vom Unterricht befreit werden.
Ärztliche Atteste (Auskünfte über Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen z.B. Asthma) sind dem Sportlehrer zu Beginn des neuen Schuljahres zu überreichen.
4. Körperschmuck und Haare
Vor dem Sportunterricht ist zum Eigen- sowie Fremdschutz jeglicher Schmuck/ Piercings/ Tunnel/ etc. abzulegen. Es gibt dabei keine Ausnahme. Festivalbänder können durch ein Tape abgeklebt werden.
Lange Haare müssen ab Schulterlänge zu einem Zopf (auch Jungs) gebunden werden.
5. Essen und Trinken
Zur Regulierung des Wasserhaushaltes ist es bei bestimmten Belastungen erlaubt während des Unterrichtes zu trinken. Das Trinken ist auf Anweisung des Sportlehrers möglich. Erlaubt sind in der Sporthalle nur Plastikflaschen.
6. Wertsachen und persönliche Gegenstände
Wertsachen sowie persönliche Gegenstände wie z.B. Smartphones sind im Schulrucksack aufzubewahren und verbleiben in den Umkleidekabinen. Wir übernehmen als Schule keinerlei Haftung.
7. Schwimmunterricht
Das Bewegungsfeld „Bewegen im Wasser“ (Schwimmen) ist ein verbindliches Bewegungsfeld des Lehrplanes Sport in Sachsen- Anhalt. Schüler/innen sind zur Teilnahme am Schwimmen verpflichtet. Bei Verhinderung muss ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.
