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Schulordnung der Sekundarschule Zörbig, gültig ab 05.11.2013
erfolgt in der Regel in den kleinen sowie mit Beginn der großen Pausen. 1.12. In Gefahren- oder Katastrophensituationen ist entsprechend dem Alarmplan zu handeln. 1.13. Schulen haben keine Haftpflichtversicherung. Bei Personen- oder Sachbeschädigungen und bei Verlust von...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/#part1246

 



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