Schulordnung der Sekundarschule Zörbig, gültig ab 05.11.2013

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Lehrerinnen und Lehrer,

liebe Eltern und Gäste,

 

unsere Schule ist eine Gemeinschaft, in der verschiedenste Menschen unter einem Dach vereint sind. Das sind Schüler/-innen, Lehrer/-innen, Sekretärinnen, Hausmeister, Raumpflegepersonal, pädagogische Mitarbeiter/-innen, Eltern und Gäste.

Damit unser Zusammensein funktioniert, brauchen wir Vereinbarungen, an die sich alle halten und an die man sich gegenseitig erinnert.

 

Unser Schulalltag soll bestimmt sein von einer freundlichen Atmosphäre. Dazu trägt jeder Einzelne durch Übernahme von Verantwortung für sich und für andere bei.

 

Grundprinzipien unserer täglichen Arbeit sollen sein:


1.        Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.

2.        Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten.

3.        Alle müssen stets die Rechte der anderen beachten und respektieren.

 

Viele der Wertvorstellungen und Regeln, die für unsere Schule gelten, sind in Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und unserem Schulprogramm festgelegt. Die meisten davon werden in unserer Kultur als selbstverständlich vorausgesetzt.

 

Die Regeln, die für das Miteinander an unserer Schule besonders wichtig sind, haben wir – Schüler/-innen, Lehrer/-innen und Eltern – in dieser Schulordnung vereinbart.

 

 

 I. Hausordnung

 

1.                    Schulalltag

 

1.1.                 Für den Unterricht gelten folgende Zeiten:

 

1. Stunde:  07.15 Uhr   -    08.00 Uhr
2. Stunde:  08.10 Uhr   -    08.55 Uhr
3. Stunde:  09.05 Uhr   -    09.50 Uhr           

        1. große Pause

4. Stunde:  10.10 Uhr   -    10.55 Uhr
5. Stunde:  11.05 Uhr   -    11.50 Uhr           

        2. große Pause

6. Stunde:  12.10 Uhr   -    12.55 Uhr
7. Stunde:  13.05 Uhr   -    13.50 Uhr
8. Stunde:  13.55 Uhr   -    14.40 Uhr

 

1.2.                 Die Schüler gehen mit dem Vorklingeln in die Unterrichtsräume.

Sollte mit dem Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft anwesend sein, so muss sich der Klassensprecher oder Stellvertreter umgehend im Sekretariat melden.

 

1.3.                 Nach dem Vorklingeln zu jeder Unterrichtsstunde haben die Schüler ihre Sitzplätze einzunehmen und sich auf den Unterricht vorzubereiten.

 

1.4.                 Für die Garderobe werden die Kleiderhaken in den Räumen genutzt.

 

1.5.                 Der Ordnungsdienst verlässt stets als letzter seiner Klasse den Unterrichtsraum, nachdem er die Tafel abgewischt hat. Außerdem sorgt er gemeinsam mit dem Fachlehrer für den ordnungsgemäßen Zustand des Raumes.

 

1.6.                 Der Unterrichtsraum wird frühestens mit dem Klingeln zum Ende der Stunde verlassen.

 

1.7.                 In der großen Pause gehen die Schüler auf den Schulhof. Das Verlassen des Schulgeländes ist untersagt. Ausnahmen genehmigt der Schulleiter.

 

1.8.                 Während der Schulzeit ist grundsätzlich angemessene Kleidung zu tragen und die Zurschaustellung diskriminierender Abbildungen, Sprüche und Symbole prinzipiell verboten.

 

1.9.                 Das Sekretariat darf von den Schülern nur in den Pausen oder in vorheriger Absprache mit dem Klassen-/Fachlehrer aufgesucht werden.

 

1.10.             Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler das Schulgelände. Die Fahrschüler haben bis zur Ankunft der Busse an den Haltestellen zu warten. Bei schlechtem Wetter wird ein Aufenthaltsraum zur Verfügung gestellt.

 

1.11.             Das Aufsuchen der Toilette erfolgt in der Regel in den kleinen sowie mit Beginn der großen Pausen.

 

1.12.             In Gefahren- oder Katastrophensituationen ist entsprechend dem Alarmplan zu handeln.

 

1.13.             Schulen haben keine Haftpflichtversicherung. Bei Personen- oder Sachbeschädigungen und bei Verlust von Wertgegenständen sowie Geldbeträgen kann nur die private Versicherung in Anspruch genommen werden.

 

1.14.             Jeder Unfall während des Schulbetriebes ist schnellstmöglichst selbstständig vom Geschädigten oder den Erziehungsberechtigten im Sekretariat zu melden.

 

1.15.             Bei Krankheit eines Schülers hat eine umgehende telefonische Information durch die Eltern an die Schule zu erfolgen. Spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Genesung muss eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer vorliegen. Für die Praxistage gelten gesonderte Regelungen.

 

1.16.             Beurlaubungen von Schülern für Arztbesuche, Urlaub mit Erziehungsberechtigten, Vorstellungsgespräche u. Ä. sind prinzipiell im Voraus beim Klassenleiter durch die Erziehungsberechtigten zu beantragen.

 

1.17.             Bei Nichteinhaltung der Punkte 1.16. bzw. 1.17. werden die fehlenden Stunden oder Tage als „unentschuldigt“ vermerkt. Die in diesem Zeitraum erfolgten Leistungserhebungen werden mit Note 6 bewertet.

 

1.18.             Versäumter Unterrichtsstoff ist vom Schüler selbstständig nachzuarbeiten.

 

1.19.             Nachschreibetermine für Klassenarbeiten sind vom Schüler schnellstmöglichst, spätestens innerhalb von 3 Schultagen, mit dem Fachlehrer abzusprechen.

 

1.20.             Das Betreten des Schulgeländes ist schulfremden Personen untersagt. Besucher müssen sich grundsätzlich im Sekretariat anmelden.

 

 

2.                       Gesundheitsfördernde Grundsätze:

 

Ordnung und Sauberkeit gehören zu den Grundprinzipien unseres Zusammenlebens, deshalb sollte Folgendes beachtet werden:

 

2.1.                 Der Verzehr von Speisen und Getränken während des Unterrichts ist nicht gestattet.

 

2.2.                 Das Mitbringen oder Konsumieren von Nikotin, Alkohol und sonstigen Drogen sind im Schulgelände grundsätzlich verboten.

 

2.3.                 Die Androhung und Anwendung von Gewalt sowie das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen, im Sinne des Bundeswaffengesetzes, sind nicht erlaubt.

 

2.4.                 Während des Sportunterrichts ist angemessene mitgebrachte Sportkleidung zu tragen.

 

2.5.                 Aus hygienischen Gründen sind die Toiletten sauber und ordentlich zu verlassen.

 

2.6.                 Im Schulgelände sind Handlungen, wodurch Schüler sich oder andere in Gefahr bringen könnten, grundsätzlich verboten.

 

2.7.                 Müll jeglicher Art ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

 

2.8.                 Die Schulleitung, das Kollegium und angefordete Personen zur Amtshilfe (Polizei, Ordnungsamt, 

                       Schulsozialarbeit) sind berechtigt, verdachtsunabhängige Kontrollen der persönlichen Sachen der

                       Schülerinnen und Schüler durchzuführen. (Beschluss Gesamtkonferenz XIV-21/22)

 

 

 3.                       Regeln, die darüber hinausgehen:

 

3.1.                 Mit Betreten des Schulgebäudes haben Schüler Handys und andere Multimediageräte ausgeschaltet in der Tasche aufzubewahren.

 

3.2.                 Mobiliar, Geräte, Bücher und sonstiges Eigentum der Schule ist unbedingt sorgsam zu behandeln. Beim Umgang mit an der Schule tätigen Personen wird ein höflicher und korrekter Umgangston erwartet.

 

3.3.                 Aushänge und Mitteilungen müssen grundsätzlich durch die Schulleitung vorher genehmigt werden.

 

 

 II. Zusammenarbeit Elternhaus und Schule

 

Grundsätze:

 

§ 43 Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten und Auszubildenden (lt. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt)

 

1. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung und Bildung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung von Erziehungsberechtigten und Schule für die Erziehung und Bildung der Schülerinnen und Schüler erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Erziehungsberechtigte und Schule unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung. Erziehungsberechtigte und diejenigen, denen die Erziehung schulpflichtiger Schülerinnen und Schüler anvertraut ist, haben dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler am Unterricht sowie den sonstigen Veranstaltungen der Schule teilnehmen und ihre Pflichten als Schülerinnen und Schüler erfüllen; sie haben die Schülerinnen und Schüler zweckentsprechend auszustatten.

 

2. Die Erziehungsberechtigten haben gegenüber der Schule ein Recht auf Auskunft über die schulische Entwicklung und den Leistungsstand ihrer Kinder. Die Schule hat die Erziehungsberechtigten über wesentliche die Schülerinnen und Schüler betreffende Vorgänge in geeigneter Weise zu informieren.

 

Umsetzung an der Sekundarschule Zörbig:

1. Durchführung von mindestens einem Elternabend pro Halbjahr

2. monatlicher Elternsprechtag (in der Regel jeweils am ersten Dienstag)

3. regelmäßige Information zum Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers, jedoch mindestens im November und im März

4. Meldung der Versetzungsgefährdung zum Halbjahr und/oder 10 Wochen vor Abschluss des Schuljahres

5. Zusammenarbeit mit der Elternschaft erfolgt in verschiedenen Gremien:

-          Klassenelternschaft

-          Klassenkonferenzen

-          Fachkonferenzen

-          Gesamtkonferenzen

6. Eltern melden umgehend, innerhalb 1 Woche schriftlich, Änderungen persönlicher Angaben (z. B. Name, Telefonnummer, Anschrift, Sorgerecht, Abholung im Krankheitsfall), welche den Schulbetrieb betreffen.

7. Die Kenntnisnahme über erreichte Leistungen in Klassenarbeiten und Leistungsnachweisen wird von den Eltern durch Unterschrift bestätigt.

8. Die Schüler sind verpflichtet, kontinuierlich ein Hausaufgabenheft zu führen.

9. Kontrolle des Hausaufgabenheftes jeweils am Wochenende, Eltern bestätigen durch Unterschrift

 

 

 III. Berufsorientierung

 

  1. Betriebspraktika/Praxistage in den Klassen 8, 9 und 10
  2. Berufsberatung durch das Arbeitsamt in Bitterfeld
  3. Zukunftstag
  4. Informationsveranstaltungen des Berufsschulzentrums Bitterfeld
  5. Bewerbungstraining
  6. Zertifizierung der Berufsorientierung
  7. Besuch des BIZ

 

 IV. Alarmordnung

 

Anlage

 

 

V. Belehrungen

 

An der Sekundarschule Zörbig werden folgende Belehrungen durchgeführt:

1. monatliche Belehrungen:

-          Haus- und Schulordnung

-          Alarmordnung usw.

2. fachspezifische Belehrungen:

In folgenden Räumen gelten gesonderte Fachraumordnungen: Physik-, Chemie- und Biologiekabinette; Technikraum, Computerraum, Turnhalle, Hauswirtschaftsküche.

Diese sind in den Räumen einzusehen

3. schulspezifische Belehrungen:

-          Waffen

-          Projekte

-          Wanderfahrten usw.

 

 

VI. Gültige Verordnungen und Erlasse des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt

 

Diese Schulordnung mit dem Kernstück „Hausordnung“ wurde nach umfangreicher Evaluation und Diskussion mit Schülern, Eltern und Lehrern von der Gesamtkonferenz am 04. November 2013 beschlossen.

Sie ist ab dem 05. November 2013 gültig.

 

 

 

gez. R. Schmeckebier




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