Alarmordnung (Anlage der Schulordnung vom 04.11.2013)

1. Brandverhütung

 

1.1 Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, technischen Kräfte und Besucher sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Schadensfällen beizutragen.

Wichtigste Voraussetzung für einen wirksamen vorbeugenden Brandschutz ist Ordnung und Sauberkeit im gesamten Objekt.

 

Alle Lehrkräfte und technischen Kräfte haben sich über die Brandgefahr ihres Arbeitsplatzes und ihrer Umgebung sowie über die Maßnahmen bei Gefahr genau zu informieren. Sie sind über das Verhalten im Brandfall und in der Handhabung der Feuerlöschmittel zu unterweisen.

 

Allen Lehrkräften und technischen Kräften ist diese Brandschutzordnung bekanntzumachen. Sie sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Ordnung einzuhalten. Die Belehrungen sind aktenkundig nachzuweisen.

 

1.2 Im gesamten Objekt ist der Umgang mit offenem Licht und Feuer verboten. Dies beinhaltet auch das Rauchverbot.

Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Schulleiters.

 

1.3 Die Verwendung elektrischer oder gasbetriebener Heizgeräte sowie Tauchsieder ist verboten.

 

Für Dekorationen, z.B. für Festveranstaltungen, sind nur schwer entflammbare Materialien zulässig.

 

1.4 Mängel an elektrischen Anlagen, an der Gasanlage, an Brandmelde-, Brandschutz- oder Löscheinrichtungen sind sofort dem Sicherheitsbeauftragten zu melden. Durch ihn sind unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um Gefahrenzustände zu beseitigen. Reparaturen an den vorgenannten Einrichtungen und Geräten dürfen ausschließlich von Fachleuten durchgeführt werden.

Vorgenannte Anlagen sind regelmäßig durch zugelassene Fachleute auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Die Überprüfungen sind schriftlich nachzuweisen.

Sicherheitsbeauftragter: Herr Schmeckebier

Der Zugang zu den technischen Betriebsräumen ist nur berechtigten Personen zu gestatten.

 

1.5 Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschneidearbeiten bedürfen besonderer Sicherheits-maßnahmen und einer schriftlichen Genehmigung. Diese Genehmigung muss genaue Angaben über die zu treffenden Schutzma0nahmen enthalten.

 

2. Brand- und Rauchausbreitung

 

2.1 Brand- und Rauchschutztüren dürfen nicht verstellt oder anderweitig in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.

 

2.2 Müssen zur Erreichung sicherer Fluchtwege verrauchte Bereiche durchquert werden, sollte dies gebückt oder kriechend erfolgen. Zur Entrauchung dieser Räume bzw. Bereiche sind die Fenster zu öffnen und die Türen geschlossen zu halten. Gegebenenfalls sind die Türen und andere Öffnungen mit geeigneten Hilfsmitteln gegen eindringenden Rauch abzudichten.

 

3. Flucht- und Rettungswege

 

3.1 Flucht- und Rettungswege sind deutlich und normengerecht zu kennzeichnen. Entsprechende Schilder und Aushänge dürfen nicht unbefugt entfernt, beschädigt oder verdeckt werden.

 

3.2 Rettungswege, wie Flure, Treppen und Ausgänge, sowie Verkehrswege im Freigelände sind stets in voller Breite freizuhalten.

Türen, soweit sie verschlossen sind, müssen in Notfallsituationen unkompliziert und schnell geöffnet werden können.

Hinweis- und Sicherheitsschilder dürfen nicht verdeckt werden.

 

Durch den Sicherheitsbeauftragten ist dies regelmäßig zu kontrollieren und bei festgestellten Verstößen sind durch ihn Maßnahmen zur sofortigen Veränderung zu veranlassen.

 

3.3 Stellflächen für die Feuerwehr (soweit festgelegt) sind unbedingt freizuhalten!

 

4. Melde- und Löscheinrichtungen

 

Brandmelde- und Feuerlöschmittel sind auf den aushängenden Fluchtwegplänen ausgewiesen.

 

5. Verhalten im Brandfall/Brand melden

 

5.1 Im Brandfalle sollte weitgehend Ruhe bewahrt werden. Unüberlegtes bzw. falsches Handeln kann zu Panik führen und damit die Rettungs- bzw. Löschmaßnahmen erheblich erschweren oder verzögern.

 

5.2 Bei Ausbruch eines Brandes sind unverzüglich zu informieren:

 

-          Feuerwehr über Notruf 112

-          Sekretariat/Schulleiter

 

Die Meldung sollte beinhalten:

               

-          Wer meldet?

-          Was ist passiert?

-          Wie viele sind betroffen/verletzt?

-          Wo ist etwas passiert?

-          Warten auf Rückfragen

 

6. Alarmsignale und Anweisungen beachten

 

Räumungssignal:              Alarmsirene/Handsirene

Sammelplatz:                   Kirchplatz

                                      Spielplatz Plan

 

Den Anordnungen der Einsatzkräfte der Feuerwehr ist strikt Folge zu leisten.

 

7. In Sicherheit bringen

 

7.1 Bei Ertönen des Räumungssignals oder drohender Gefahr ist der Gefahrenbereich umgehend auf den festgelegten und gekennzeichneten Flucht- und Rettungswegen zu verlassen und der Sammelplatz aufzusuchen.

Türen sind nach Verlassen der Räume zu schließen.

 

Gefährdete Personen sind zu warnen, Verletzten und Behinderten ist Hilfe zu leisten.

Sind Fluchtwege versperrt oder können sie aus anderen Gründen nicht genutzt werden, sollte man sich an der nächstgelegenen Gebäudeöffnung (vor allem Fenster) durch Hilferufe bemerkbar machen.

 

7.2 Auf dem Sammelplatz ist durch die Lehrkräfte sofort eine Anwesenheitskontrolle durchzuführen und das Ergebnis dem Schulleiter zu melden.

 

8. Löschversuche unternehmen

 

8.1 Löschversuche sind nur dann zu unternehmen, wenn eine Gefährdung der eigenen oder anderer Personen weitgehend ausgeschlossen ist.

 

Als Hilfsmittel sind Handfeuerlöscher zu benutzen. Gegebenenfalls können auch andere Hilfsmittel (Feuerlöschdecken u.Ä.) genutzt werden.

Bei brennenden Personen sind die Flammen mittels Feuerlöschdecken oder anderer geeigneter Hilfsmittel zu ersticken. Verletzte Personen sind schnellstmöglich aus dem Gefahrenbereich zu verbringen.

 

9. Besondere Verhaltensregeln

 

9.1 Jeder gelöschte Brand ist unverzüglich dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu melden. Durch ihn sind die Brandursachen und die begünstigenden Bedingungen zu untersuchen und Vorschläge zur Beseitigung dieser begünstigenden Bedingungen zu erarbeiten und dem Schulleiter zu unterbreiten.

 

9.2 Die Brandstelle darf erst nach ausdrücklicher Genehmigung wieder betreten werden.

 

9.3 Benutzte Feuerlöscher sind an der Brandstelle zu belassen.

Damit erkennbar ist, dass sie neu gefüllt werden müssen, sollen sie flach auf den Boden gelegt werden.

 

9.4 Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, sind nach einem Brand unverzüglich folgende Maßnahmen zu treffen:

 

-          Sicherung der Brandstätte gegen erneutes Aufflammen (Brandwache)

-          Sicherung der Brandstätte gegen das Betreten von Unbefugten

-          Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen und Feuerlöschgeräte unverzüglich wieder einsatzbereit machen

-          Beseitigen des Löschwassers

-          Lüften von verrauchten Räumen

-          Abdichtung beschädigter Dächer

-          elektrische Anlagen und Heizungsanlagen sind erst nach fachgerechter Überprüfung und Instandsetzung wieder in Betrieb zu nehmen

 

 

 

gez. R. Schmeckebier




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