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Schulordnung der Sekundarschule Zörbig, gültig ab 05.11.2013
Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers, jedoch mindestens im November und im März 4. Meldung der Versetzungsgefährdung zum Halbjahr und/oder 10 Wochen vor Abschluss des Schuljahres 5. Zusammenarbeit mit der Elternschaft erfolgt in verschiedenen Gremien: - Klassenelternschaft...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/#part1246

 



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