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Schulordnung der Sekundarschule Zörbig, gültig ab 05.11.2013
Regelungen. 1.16. Beurlaubungen von Schülern für Arztbesuche, Urlaub mit Erziehungsberechtigten, Vorstellungsgespräche u. Ä. sind prinzipiell im Voraus beim Klassenleiter durch die Erziehungsberechtigten zu beantragen. 1.17. Bei Nichteinhaltung der Punkte 1.16. bzw. 1.17....
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/#part1246

 



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