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Schulordnung der Sekundarschule Zörbig, gültig ab 05.11.2013
den Schulbetrieb betreffen. 7. Die Kenntnisnahme über erreichte Leistungen in Klassenarbeiten und Leistungsnachweisen wird von den Eltern durch Unterschrift bestätigt. 8. Die Schüler sind verpflichtet, kontinuierlich ein Hausaufgabenheft zu führen. 9. Kontrolle des Hausaufgabenheftes...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/#part1246

 



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