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Schulordnung der Sekundarschule Zörbig, gültig ab 05.11.2013
bewertet. 1.18. Versäumter Unterrichtsstoff ist vom Schüler selbstständig nachzuarbeiten. 1.19. Nachschreibetermine für Klassenarbeiten sind vom Schüler schnellstmöglichst, spätestens innerhalb von 3 Schultagen, mit dem Fachlehrer abzusprechen. 1.20. Das Betreten des...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/#part1246

 



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