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Schulordnung der Sekundarschule Zörbig, gültig ab 05.11.2013
Schulen haben keine Haftpflichtversicherung. Bei Personen- oder Sachbeschädigungen und bei Verlust von Wertgegenständen sowie Geldbeträgen kann nur die private Versicherung in Anspruch genommen werden. 1.14. Jeder Unfall während des Schulbetriebes ist schnellstmöglichst selbstständig...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/#part1246

 



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