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Schulordnung
Handhabung der Feuerlöschmittel zu unterweisen. Allen Lehrkräften und technischen Kräften ist diese Brandschutzordnung bekanntzumachen. Sie sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Ordnung einzuhalten. Die Belehrungen sind aktenkundig nachzuweisen. 1.2 Im gesamten Objekt ist...
Alarmordnung (Anlage der Schulordnung vom 04.11.2013)
Handhabung der Feuerlöschmittel zu unterweisen. Allen Lehrkräften und technischen Kräften ist diese Brandschutzordnung bekanntzumachen. Sie sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Ordnung einzuhalten. Die Belehrungen sind aktenkundig nachzuweisen. 1.2 Im gesamten Objekt...

