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Schulordnung
ist ab dem 05. November 2013 gültig. Alarmordnung (Anlage der Schulordnung vom 04.11.2013) 1. Brandverhütung 1.1 Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, technischen Kräfte und Besucher sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Schadensfällen beizutragen....
Alarmordnung (Anlage der Schulordnung vom 04.11.2013)
1. Brandverhütung 1.1 Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, technischen Kräfte und Besucher sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Schadensfällen beizutragen. Wichtigste Voraussetzung für einen wirksamen vorbeugenden Brandschutz ist Ordnung und Sauberkeit...

