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Schulordnung
Anwendung von Gewalt sowie das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen, im Sinne des Bundeswaffengesetzes, sind nicht erlaubt. 2.4. Während des Sportunterrichts ist angemessene mitgebrachte Sportkleidung zu tragen. 2.5. Aus hygienischen Gründen sind die Toiletten...

