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Schulordnung
2. Die Erziehungsberechtigten haben gegenüber der Schule ein Recht auf Auskunft über die schulische Entwicklung und den Leistungsstand ihrer Kinder. Die Schule hat die Erziehungsberechtigten über wesentliche die Schülerinnen und Schüler betreffende Vorgänge in geeigneter Weise zu...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/schulordnung/#part2167

Förderverein Sekundarschule Zörbig e.V. gegründet
ehemaliger Schüler und Bürger an. Es sind alle diejenigen zur Mitgliedschaft aufgerufen, denen an der Entwicklung der Schule und der Förderung ihrer Schüler gelegen ist. Zur Gründungsveranstaltung haben 16 Personen ihre Mitgliedschaft erklärt. Zur ersten Mitgliederversammlung wurde...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/foerderverein/#part1686

 



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