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Schulordnung
elektrischer oder gasbetriebener Heizgeräte sowie Tauchsieder ist verboten. Für Dekorationen, z.B. für Festveranstaltungen, sind nur schwer entflammbare Materialien zulässig. 1.4 Mängel an elektrischen Anlagen, an der Gasanlage, an Brandmelde-, Brandschutz- oder Löscheinrichtungen...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/schulordnung/#part2167

Alarmordnung (Anlage der Schulordnung vom 04.11.2013)
elektrischer oder gasbetriebener Heizgeräte sowie Tauchsieder ist verboten. Für Dekorationen, z.B. für Festveranstaltungen, sind nur schwer entflammbare Materialien zulässig. 1.4 Mängel an elektrischen Anlagen, an der Gasanlage, an Brandmelde-, Brandschutz- oder Löscheinrichtungen...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/alarmordnung/#part1248

 



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