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Schulordnung
sofort dem Sicherheitsbeauftragten zu melden. Durch ihn sind unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um Gefahrenzustände zu beseitigen. Reparaturen an den vorgenannten Einrichtungen und Geräten dürfen ausschließlich von Fachleuten durchgeführt werden. Vorgenannte Anlagen sind regelmäßig...
Alarmordnung (Anlage der Schulordnung vom 04.11.2013)
sofort dem Sicherheitsbeauftragten zu melden. Durch ihn sind unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um Gefahrenzustände zu beseitigen. Reparaturen an den vorgenannten Einrichtungen und Geräten dürfen ausschließlich von Fachleuten durchgeführt werden. Vorgenannte Anlagen sind regelmäßig...

