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Schulordnung
Gefahren- oder Katastrophensituationen ist entsprechend dem Alarmplan zu handeln. 1.13. Schulen haben keine Haftpflichtversicherung. Bei Personen- oder Sachbeschädigungen und bei Verlust von Wertgegenständen sowie Geldbeträgen kann nur die private Versicherung in Anspruch genommen...

