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Schulordnung
zulässig. 1.4 Mängel an elektrischen Anlagen, an der Gasanlage, an Brandmelde-, Brandschutz- oder Löscheinrichtungen sind sofort dem Sicherheitsbeauftragten zu melden. Durch ihn sind unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um Gefahrenzustände zu beseitigen. Reparaturen an den vorgenannten...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/schulordnung/#part2167

Alarmordnung (Anlage der Schulordnung vom 04.11.2013)
zulässig. 1.4 Mängel an elektrischen Anlagen, an der Gasanlage, an Brandmelde-, Brandschutz- oder Löscheinrichtungen sind sofort dem Sicherheitsbeauftragten zu melden. Durch ihn sind unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um Gefahrenzustände zu beseitigen. Reparaturen an den vorgenannten...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/alarmordnung/#part1248

 



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