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Schulordnung
zulässig. 1.4 Mängel an elektrischen Anlagen, an der Gasanlage, an Brandmelde-, Brandschutz- oder Löscheinrichtungen sind sofort dem Sicherheitsbeauftragten zu melden. Durch ihn sind unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um Gefahrenzustände zu beseitigen. Reparaturen an den vorgenannten...
Alarmordnung (Anlage der Schulordnung vom 04.11.2013)
zulässig. 1.4 Mängel an elektrischen Anlagen, an der Gasanlage, an Brandmelde-, Brandschutz- oder Löscheinrichtungen sind sofort dem Sicherheitsbeauftragten zu melden. Durch ihn sind unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um Gefahrenzustände zu beseitigen. Reparaturen an den vorgenannten...

