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Schulordnung
bewahrt werden. Unüberlegtes bzw. falsches Handeln kann zu Panik führen und damit die Rettungs- bzw. Löschmaßnahmen erheblich erschweren oder verzögern. 5.2 Bei Ausbruch eines Brandes sind unverzüglich zu informieren: - Feuerwehr über Notruf 112 - Sekretariat/Schulleiter Die...
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Alarmordnung (Anlage der Schulordnung vom 04.11.2013)
bewahrt werden. Unüberlegtes bzw. falsches Handeln kann zu Panik führen und damit die Rettungs- bzw. Löschmaßnahmen erheblich erschweren oder verzögern. 5.2 Bei Ausbruch eines Brandes sind unverzüglich zu informieren: - Feuerwehr über Notruf 112 - Sekretariat/Schulleiter...
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