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Schulordnung
werden die fehlenden Stunden oder Tage als „unentschuldigt“ vermerkt. Die in diesem Zeitraum erfolgten Leistungserhebungen werden mit Note 6 bewertet. 1.18. Versäumter Unterrichtsstoff ist vom Schüler selbstständig nachzuarbeiten. 1.19. Nachschreibetermine für Klassenarbeiten sind...

