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Schulordnung
Note 6 bewertet. 1.18. Versäumter Unterrichtsstoff ist vom Schüler selbstständig nachzuarbeiten. 1.19. Nachschreibetermine für Klassenarbeiten sind vom Schüler schnellstmöglichst, spätestens innerhalb von 3 Schultagen, mit dem Fachlehrer abzusprechen. 1.20. Das Betreten des Schulgeländes...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/schulordnung/#part2167

 



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