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Schulordnung
Freigelände sind stets in voller Breite freizuhalten. Türen, soweit sie verschlossen sind, müssen in Notfallsituationen unkompliziert und schnell geöffnet werden können. Hinweis- und Sicherheitsschilder dürfen nicht verdeckt werden. Durch den Sicherheitsbeauftragten ist dies regelmäßig...
Alarmordnung (Anlage der Schulordnung vom 04.11.2013)
Freigelände sind stets in voller Breite freizuhalten. Türen, soweit sie verschlossen sind, müssen in Notfallsituationen unkompliziert und schnell geöffnet werden können. Hinweis- und Sicherheitsschilder dürfen nicht verdeckt werden. Durch den Sicherheitsbeauftragten ist dies...

