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Schulordnung
Freigelände sind stets in voller Breite freizuhalten. Türen, soweit sie verschlossen sind, müssen in Notfallsituationen unkompliziert und schnell geöffnet werden können. Hinweis- und Sicherheitsschilder dürfen nicht verdeckt werden. Durch den Sicherheitsbeauftragten ist dies regelmäßig...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/schulordnung/#part2167

Alarmordnung (Anlage der Schulordnung vom 04.11.2013)
Freigelände sind stets in voller Breite freizuhalten. Türen, soweit sie verschlossen sind, müssen in Notfallsituationen unkompliziert und schnell geöffnet werden können. Hinweis- und Sicherheitsschilder dürfen nicht verdeckt werden. Durch den Sicherheitsbeauftragten ist dies...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/alarmordnung/#part1248

 



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