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Schulordnung
über die zu treffenden Schutzma0nahmen enthalten. 2. Brand- und Rauchausbreitung 2.1 Brand- und Rauchschutztüren dürfen nicht verstellt oder anderweitig in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. 2.2 Müssen zur Erreichung sicherer Fluchtwege verrauchte Bereiche durchquert werden,...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/schulordnung/#part2167

Alarmordnung (Anlage der Schulordnung vom 04.11.2013)
die zu treffenden Schutzma0nahmen enthalten. 2. Brand- und Rauchausbreitung 2.1 Brand- und Rauchschutztüren dürfen nicht verstellt oder anderweitig in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. 2.2 Müssen zur Erreichung sicherer Fluchtwege verrauchte Bereiche durchquert werden,...
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/alarmordnung/#part1248

 



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