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Schulordnung
über die zu treffenden Schutzma0nahmen enthalten. 2. Brand- und Rauchausbreitung 2.1 Brand- und Rauchschutztüren dürfen nicht verstellt oder anderweitig in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. 2.2 Müssen zur Erreichung sicherer Fluchtwege verrauchte Bereiche durchquert werden,...
Alarmordnung (Anlage der Schulordnung vom 04.11.2013)
die zu treffenden Schutzma0nahmen enthalten. 2. Brand- und Rauchausbreitung 2.1 Brand- und Rauchschutztüren dürfen nicht verstellt oder anderweitig in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. 2.2 Müssen zur Erreichung sicherer Fluchtwege verrauchte Bereiche durchquert werden,...

