Suche
2 Ergebnisse
Schulordnung
ersticken. Verletzte Personen sind schnellstmöglich aus dem Gefahrenbereich zu verbringen. 9. Besondere Verhaltensregeln 9.1 Jeder gelöschte Brand ist unverzüglich dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu melden. Durch ihn sind die Brandursachen und die begünstigenden Bedingungen...
Alarmordnung (Anlage der Schulordnung vom 04.11.2013)
ersticken. Verletzte Personen sind schnellstmöglich aus dem Gefahrenbereich zu verbringen. 9. Besondere Verhaltensregeln 9.1 Jeder gelöschte Brand ist unverzüglich dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu melden. Durch ihn sind die Brandursachen und die begünstigenden Bedingungen...

