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Schulordnung
gesonderte Regelungen. 1.16. Beurlaubungen von Schülern für Arztbesuche, Urlaub mit Erziehungsberechtigten, Vorstellungsgespräche u. Ä. sind prinzipiell im Voraus beim Klassenleiter durch die Erziehungsberechtigten zu beantragen. 1.17. Bei Nichteinhaltung der Punkte 1.16. bzw. 1.17....
http://www.sks-zoerbig.bildung-lsa.de/startseite/schulordnung/schulordnung/#part2167

 



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