Hinweise zum Sportunterricht

1.

Der Sportunterricht ist in sportbezogener Kleidung zu absolvieren: Hosen ohne Knöpfe oder Reißverschluss im Bauchbereich, schmutzfreie Turnschuhe, Sportjacke.

Wer ohne Sportsachen erscheint, kann am Unterricht nicht teilnehmen:

  • Die Eltern werden durch einen Eintrag im Hausaufgabenheft informiert.
  • Sollten in dieser Stunde Leistungskontrollen durchgeführt werden, muss die Note 6 wegen fehlender Bereitschaft erteilt werden.
  • Beim dritten Vergessen wird eine Stunde Sport am Freitag in der 7. Stunde nachgeholt.
2.

Anträge auf Befreiung vom Sportunterricht sind schriftlich zu stellen und dem Sportlehrer vor Beginn des Unterrichts vorzulegen. Eltern können eine Woche beantragen. Bei einer längeren Dauer ist das Attest eines Arztes notwendig, welches von den Eltern zu unterschreiben ist. Die Art der Erkrankung oder Verletzung entscheidet darüber, ob eine Ganz- oder eine Teilbefreiung durch den Sportlehrer durchgeführt wird, sodass die Sportsachen, vor allem die Schuhe mitzuführen sind.

 

3.

Vor dem Sportunterricht ist zum eigenen und zum Schutz der Mitschüler jeglicher Schmuck abzulegen. Es gibt dabei keine Ausnahmen. Löcher durch Piercing, Ohrringe oder Ähnliches können durch Plaste- oder Gummitunnel vor dem Zuwachsen geschützt werden. Ein Abkleben als Ersatz des Entfernens gibt es nicht, auch keine Übergangsfrist bis zum Abheilen der Wunde.

 

4.

Getränke sind im Sportunterricht wichtig. Bei bestimmten Belastungen ist während des Unterrichts auf Anweisung des Lehrers das Trinken von Wasser oder ungesüßtem Tee (keine Softgetränke oder Fruchtsäfte) ausschließlich aus Plasteflaschen möglich.

 

5.

Wertsachen verbleiben in den Räumen, Schmuck sollte an diesem Tag zu Hause gelassen werden.

 

6.

Lange Haare müssen ab Schulterlänge zu einem Zopf (auch bei Jungs!!!) gebunden werden. Dazu ist aus hygienischen Gründen ein eigener Haargummi zu verwenden. Ein Stirnband erfüllt die Anforderungen nicht.

 

7.

Das Bewegen im Wasser / Schwimmen ist ein verbindliches Bewegungsfeld des Lehrplans und bedarf keiner Erlaubnis zur Teilnahme. Bei Verhinderung muss ein Antrag auf Befreiung (s. o.) gestellt werden.

 




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